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Wie werde ich Mitglied?

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied in unserem Verein. Insbesondere Jugendliche möchten wir für den Sport des Angelns begeistern. Und wie werde ich nun Mitglied?
  • 1. Möglichkeit: Sie können ganz bequem unseren Aufnahmeantrag für Word bzw. Acrobat-Reader von unserer Internet-Seite herunter laden. Drucken Sie ihn aus, alle wichtigen Informationen sind in diesem Dokument enthalten. Nach dem Ausfüllen des Antrages, können Sie uns die Papiere persöhnlich vorbei bringen oder mit der Post zuschicken.
  • 2. Möglichkeit: Besuchen Sie uns in unserem Vereinsheim und besprechen Sie alles mit unserem Vorstand. Zur Zeit ist unser Büro jeweils Dienstags von 17:00 bis 19:00 Uhr geöffnet.
  • Ansonsten stehen wir Ihnen gerne für Fragen aller Art zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an folgende Adressen: Ansprechpartner

Wie bekomme ich einen Angelschein?

Einen "Angelschein", von dem der Volksmund gerne spricht, gibt es gar nicht. Wenn Sie in Deutschland angeln wollen, brauchen Sie
  1. Fischerprüfung
  2. Fischereischein
  3. Fischereierlaubnisschein
Faustregel dabei ist:
  • ohne Fischerprüfung kein Fischereischein
  • ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein
  • ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln

Das Ganze ist aber in der Praxis nicht so verwirrend, wie es zunächst scheint. Jedoch müssen Sie folgendes berücksichtigen: In Deutschland ist Fischereirecht Ländersache. Das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes Fischereigesetz. Es gibt kein Bundesfischereigesetz, und es gibt keinen Bundesfischereischein oder "Bundesangelschein." Außer in Niedersachsen brauchen Sie in allen Bundesländern grundsätzlich wenigstens einen Fischereischein zum Angeln. In Niedersachsen brauchen Sie ein Fischerprüfungszeugnis und einen Fischereierlaubnisschein für das oder die Gewässer, in denen Sie angeln wollen. In allen anderen Bundesländern ist der Fischerreischein Pflicht! Den Fischereischein erhalten Sie, wenn Sie eine Fischerprüfung, die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert haben. Fischerprüfung und Fischereischein sind also eine staatliche Angelegenheit. Den Fischereischein erhalten Sie deshalb auch nur bei einer Behörde. In der Regel ist diese das Ordnungsamt Ihres (ersten) Wohnsitzes. Für den Fischereischein wird eine Verwaltungsgebühr und in der Regel auch eine Fischereiabgabe erhoben. Die jeweiligen Beträge sind je nach Bundesland unterschiedlich. Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, wird Ihnen ein Fischerprüfungszeugnis ausgestellt, das Sie vorlegen müssen, wenn Sie den Fischereischein beantragen. Zur Prüfung wiederum kommen sie nur über den erfolgreichen Abschluss eines Vorbereitungslehrganges (Ausnahme: Niedersachsen).

Fischerprüfungslehrgänge und Fischerprüfungen finden je nach Bundesland unterschiedlich oft statt. Das kann ein einziger landesweiter Prüfungstermin im Jahr sein, wie beispielsweise in Bayern, oder es finden Prüfungen öfter und nach Bedarf statt, wie zum Beispiel in Hessen. Die Regelungen für die Fischerprüfung und zum Erwerb des Fischereischeins sind demnach in den Bundesländern unterschiedlich. Wir können hier nicht auf alle Besonderheiten eingehen und bitten darum, bei den zuständigen Vereinen oder Verbänden die näheren Informationen einzuholen. Beim ASV Cuxhaven – Land – Hadeln e.V. werden in der Regel zwei Vorbereitungslehrgänge im Jahr durchgeführt. Wenn Sie dann Ihr Fischerprüfungszeugnis und anschließend auch Ihren Fischereischein in den Händen halten, dann müssen Sie einen Fischereierlaubnisschein vom Pächter oder Eigentümer des Gewässers erwerben, in dem Sie Angeln möchten. Auch dieser Erlaubnisschein kostet etwas. Der Gewässerpächter ist in der Regel ein Angelverein. Deshalb empfiehlt es sich im Allgemeinen, dem Verein als Mitglied beizutreten. Damit erhalten Sie automatisch Ihren Erlaubnisschein zum Angeln. Außerdem verfügen die meisten Angelvereine über zahlreiche Gewässer, in denen Sie damit angeln können. Nicht zu reden von den übrigen Vorteilen einer Vereinsmitgliedschaft. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich beim nächstgelegenen Angelverein erkundigen. Eine einfache Anfrage nach dem "Angelschein" genügt, und die Geschäftsstellen der Landesverbände informieren Sie über den Angelverein in Ihrer Nähe, mit dem Sie dann Kontakt aufnehmen können. Dort wird Ihnen sicher weitergeholfen. Aber Ihre Fische, die müssen Sie die schon selber fangen!
Alles klar? Na, dann los!

Wo bekomme ich eine Gastangelkarte?

Der Angelsportverein Cuxhaven-Land Hadeln e.V. bietet Angelmöglichkeiten für Gastangler an folgenden Gewässern:
      Hadelner-Kanal, Medem, Wilster, See Achtern Diek (Campingsee Otterndorf)

      Kartenverkaufsstellen:

    • Angelshop Zoo Aquarienshop Konopka
      Müggendorfer Str. 87
      21762 Otterndorf-Ortsteil Müggendorf Richtung Otterndorfer Krankenhaus
      Tel. 04751 / 2431


    • Kiebitzmarkt
      Cuxhavener Str. 25
      21762 Otterndorf
      Tel. 04751/911501

    • Campingplatz Otterndorf
      (Bei der Anmeldung)

    • Samtgemeinde Sietland
      Ihlienworth

      Tel. 04755 / 91 23 0
      Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr. 08.30 – 12.00 Uhr, Mo., Di. 14.00 – 15.30 Uhr, Do. 14.00 – 17.30 Uhr

    • Waffen Laurus
      21781 Cadenberge
      Tel. 04777 / 356

    • Todt`s Kiosk
      27478 Cuxhaven
      Wohlsenstr. 30
      Tel. 04723 / 5058822
      Fax 04723 / 5058831
      Donnerstag Ruhetag

    Kosten:

  • Hadelner Kanal, Medem und Wilster.

    Tageskarte 5,00 €, Wochenkarte 15,00 €

    ==========================

  • See Achtern Diek

    Tageskarte 6,00 €, Wochenkarte 22,00 €

Wie hoch sind die Kosten einer Mitgliedschaft?

Für Interessenten, die in den letzten zwei Jahren vor dem Eintritt kein Mitglied im ASV Cuxhaven Land Hadeln e.V. waren:
  • Entfällt die Aufnahmegebühr von 75,00- Euro
  • Bei Eintritt im letzten Quartal eines Jahres wird für das Eintrittsjahr ein reduzierter Beitrag von 25,00 € erhoben.
  • Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder 75,00 €

  • Jahresbeitrag für jugendliche Mitglieder 20,00 €.

Interessiere mich für's Angeln, habe jedoch keinerlei Erfahrung
Der ASV ist ideal. Deshalb sucht man einen Verein auf, um etwas zu lernen,die Vorteile zu nutzen die der ASV bietet und ein gemeisames Hobby zu teilen.
Wir freuen uns immer über neue Gesichter, die Interesse am Angeln haben. Setzen Sie sich doch mit uns in Verbindung und besprechen Sie mit uns ihre Fragen.

Wer sind meine Ansprechpartner?

Alle Mitglieder im Vorstand sind jederzeit bereit euch Auskunft zu erteilen!

Ab wann dürfen Kinder/Jugendliche angeln?

Unter 14 Jahren:
Angeln laut Gesetzgeber auch ohne Fischereischein gestattet, die Pächter der Fischereistrecken lassen jedoch in der Regel nur Angler mit Fischereischein ans Wasser. Deshalb: Bis zum 14. Geburtstag so gut wie keine Angelmöglichkeit. Ausnahmen denkbar bei unter 14jährigen, die sich nachweislich auf die Prüfung vorbereiten. Kein Jugendfischereischein.
ab 14 Jahren: Prüfung für regulären Fischereischein

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