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Wir freuen uns über jedes neue Mitglied in unserem Verein. Insbesondere Jugendliche möchten wir für den Sport des Angelns begeistern. Und wie werde ich nun Mitglied?
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Einen "Angelschein", von dem der Volksmund gerne spricht, gibt es gar nicht. Wenn Sie in Deutschland angeln wollen, brauchen Sie
Das Ganze ist aber in der Praxis nicht so
verwirrend, wie es zunächst scheint. Jedoch müssen Sie folgendes berücksichtigen: In
Deutschland ist Fischereirecht Ländersache. Das heißt, jedes Bundesland hat ein eigenes
Fischereigesetz. Es gibt kein Bundesfischereigesetz, und es gibt keinen
Bundesfischereischein oder "Bundesangelschein." Außer in Niedersachsen brauchen Sie in allen
Bundesländern grundsätzlich wenigstens einen Fischereischein zum Angeln. In Niedersachsen
brauchen Sie ein Fischerprüfungszeugnis und einen Fischereierlaubnisschein für das oder die
Gewässer, in denen Sie angeln wollen. In allen anderen Bundesländern ist der
Fischerreischein Pflicht! Den Fischereischein erhalten Sie, wenn Sie eine Fischerprüfung,
die in allen Fischereigesetzen der Bundesländer vorgeschrieben ist, erfolgreich absolviert
haben. Fischerprüfung und Fischereischein sind also eine staatliche Angelegenheit. Den
Fischereischein erhalten Sie deshalb auch nur bei einer Behörde. In der Regel ist diese das
Ordnungsamt Ihres (ersten) Wohnsitzes. Für den Fischereischein wird eine Verwaltungsgebühr
und in der Regel auch eine Fischereiabgabe erhoben. Die jeweiligen Beträge sind je nach
Bundesland unterschiedlich. Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, wird Ihnen ein
Fischerprüfungszeugnis ausgestellt, das Sie vorlegen müssen, wenn Sie den Fischereischein
beantragen. Zur Prüfung wiederum kommen sie nur über den erfolgreichen Abschluss eines
Vorbereitungslehrganges (Ausnahme: Niedersachsen).
Fischerprüfungslehrgänge und Fischerprüfungen finden je nach
Bundesland unterschiedlich oft statt. Das kann ein einziger landesweiter Prüfungstermin im
Jahr sein, wie beispielsweise in Bayern, oder es finden Prüfungen öfter und nach Bedarf
statt, wie zum Beispiel in Hessen. Die Regelungen für die Fischerprüfung und zum Erwerb des
Fischereischeins sind demnach in den Bundesländern unterschiedlich. Wir können hier nicht
auf alle Besonderheiten eingehen und bitten darum, bei den zuständigen Vereinen oder
Verbänden die näheren Informationen einzuholen. Beim ASV Cuxhaven – Land – Hadeln e.V.
werden in der Regel zwei Vorbereitungslehrgänge im Jahr durchgeführt. Wenn Sie dann Ihr
Fischerprüfungszeugnis und anschließend auch Ihren Fischereischein in den Händen halten,
dann müssen Sie einen Fischereierlaubnisschein vom Pächter oder Eigentümer des Gewässers
erwerben, in dem Sie Angeln möchten. Auch dieser Erlaubnisschein kostet etwas. Der
Gewässerpächter ist in der Regel ein Angelverein. Deshalb empfiehlt es sich im Allgemeinen,
dem Verein als Mitglied beizutreten. Damit erhalten Sie automatisch Ihren Erlaubnisschein
zum Angeln. Außerdem verfügen die meisten Angelvereine über zahlreiche Gewässer, in denen
Sie damit angeln können. Nicht zu reden von den übrigen Vorteilen einer
Vereinsmitgliedschaft. Am einfachsten ist es, wenn Sie sich beim nächstgelegenen Angelverein
erkundigen. Eine einfache Anfrage nach dem "Angelschein" genügt, und die Geschäftsstellen
der Landesverbände informieren Sie über den Angelverein in Ihrer Nähe, mit dem Sie dann
Kontakt aufnehmen können. Dort wird Ihnen sicher weitergeholfen. Aber Ihre Fische, die
müssen Sie die schon selber fangen!
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Der Angelsportverein Cuxhaven-Land Hadeln e.V. bietet Angelmöglichkeiten für Gastangler an folgenden Gewässern:
Kartenverkaufsstellen: Kosten: Tageskarte 5,00 €, Wochenkarte 15,00 € ========================== Tageskarte 6,00 €, Wochenkarte 22,00 € |
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Für Interessenten, die in den letzten zwei Jahren vor dem Eintritt kein Mitglied im ASV Cuxhaven Land Hadeln e.V. waren:
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| Interessiere mich für's Angeln, habe jedoch keinerlei Erfahrung | Der ASV ist ideal. Deshalb sucht man einen Verein auf, um etwas zu lernen,die Vorteile zu nutzen die der ASV bietet und ein gemeisames Hobby zu teilen. Wir freuen uns immer über neue Gesichter, die Interesse am Angeln haben. Setzen Sie sich doch mit uns in Verbindung und besprechen Sie mit uns ihre Fragen. |
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Alle Mitglieder im Vorstand sind jederzeit bereit euch Auskunft zu erteilen! |
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Unter 14 Jahren: Angeln laut Gesetzgeber auch ohne Fischereischein gestattet, die Pächter der Fischereistrecken lassen jedoch in der Regel nur Angler mit Fischereischein ans Wasser. Deshalb: Bis zum 14. Geburtstag so gut wie keine Angelmöglichkeit. Ausnahmen denkbar bei unter 14jährigen, die sich nachweislich auf die Prüfung vorbereiten. Kein Jugendfischereischein. ab 14 Jahren: Prüfung für regulären Fischereischein |
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